Änderung der Corona-VO Sport
von Liehner, Knut
Aktuelle Regelungen für den Sport im Land
Warnstufe
- Beim Trainings- und Übungsbetrieb sowie Wettkampfveranstaltungen reicht für alle ehrenamtlich Tätigen, z.B. Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, ein Antigen-Schnelltest aus. PCR-Tests sind nicht erforderlich.
- Bei Wettkampfveranstaltungen reicht für alle nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler ein Antigen-Testnachweis. PCR-Tests sind nicht erforderlich.
Alarmstufe
- Beim Trainings- und Übungsbetrieb sowie Wettkampfveranstaltungen reicht für alle ehrenamtlich Tätigen, z.B. Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, ein Antigen-Schnelltest aus. PCR-Tests sind nicht erforderlich
- Bei Wettkampfveranstaltungen gilt für alle nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler in geschlossenen Räumen 2G. PCR-Tests sind zwingend erforderlich.
Die aktualisierte CoronaVO Sport ist hier zu finden:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport