Änderung der Corona-VO Sport

von Liehner, Knut

Aktuelle Regelungen für den Sport im Land

Warnstufe

  • Beim Trainings- und Übungsbetrieb sowie Wettkampfveranstaltungen reicht für alle ehrenamtlich Tätigen, z.B. Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, ein Antigen-Schnelltest aus. PCR-Tests sind nicht erforderlich.
  • Bei Wettkampfveranstaltungen reicht für alle nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler ein Antigen-Testnachweis. PCR-Tests sind nicht erforderlich.

Alarmstufe

  • Beim Trainings- und Übungsbetrieb sowie Wettkampfveranstaltungen reicht für alle ehrenamtlich Tätigen, z.B. Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, ein Antigen-Schnelltest aus. PCR-Tests sind nicht erforderlich
  • Bei Wettkampfveranstaltungen gilt für alle nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler in geschlossenen Räumen 2G. PCR-Tests sind zwingend erforderlich.

Die aktualisierte CoronaVO Sport ist hier zu finden:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport

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