Ausnahmen von der Testpflicht
von Mikolajczyk, Jens
Hallo zusammen,
gestern hat unsere Landesregierung die Corona VO in Bezug auf 2G+ etwas nachgeschärft. Es gibt nun folgende Ausnahmen und somit gilt für diese Personen 2G:
- Personen die eine Boosterimpfung hatten
 - Personen, deren 2. Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
 
Viele Grüße
Jens