Ausnahmen von der Testpflicht

von Mikolajczyk, Jens

Hallo zusammen,

gestern hat unsere Landesregierung die Corona VO in Bezug auf 2G+ etwas nachgeschärft. Es gibt nun folgende Ausnahmen und somit gilt für diese Personen 2G:

  • Personen die eine Boosterimpfung hatten
  • Personen, deren 2. Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus/

Viele Grüße
Jens

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